Allgemeine Geschäftsbedingungen der NL Kinderklub Westend GmbH

Anlage: Formular Workshop
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1. Anwendungsbereich

  • Für die Geschäftsbeziehung zwischen der NL Kinderklub Westend GmbH (nachfolgend „Kinderklub“) als Anbieter des Webshops http://buchung.kinderklub-westend.de und Ihnen als unserem Kunden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Über unseren Webshop können Sie insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen der Kulturbühne sowie die Teilnahme an Workshops erwerben.
  • Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung im Einzelfall zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen Bestellungen annehmen, auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
  • Die AGB gelten – soweit hier nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – unabhängig davon, ob Sie Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann sind. Sie sind Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  • Betreiber des Webshops ist die

 

NL Kinderklub Westend GmbH

Unterlindau 21, 60323 Frankfurt am Main

Tel.: 069 70799680

E-Mail: kontakt@kinderklub-westend.de

Web: www.kinderklub-westend.de

Amtsgericht Frankfurt am Main HR 106195

Geschäftsführer Dr. Roman Lokhov

2. Vertragsschluss

  • Die Präsentation und Bewerbung von Eintrittskarten für Veranstaltungen der Kulturbühne sowie für die Teilnahme an Workshops in unserem Webshop stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie können aus unserem Programm der Kulturbühne sowie an Workshops einzelne Veranstaltungen auswählen und Eintrittskarten für diese über den Button „in den Warenkorb“ in einem Warenkorb sammeln. Mit dem Absenden einer Bestellung über den Webshop durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ geben Sie einen rechtsverbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Eintrittskarten und/oder zur Teilnahme an einem Workshop ab. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit ändern und einsehen. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn Sie durch Klicken auf das Kästchen „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzvereinbarung samt Einwilligungserklärung für die Workshopteilnahme gelesen und verstanden“ diese Vertragsbedingungen akzeptieren und dadurch in Ihren Antrag aufgenommen haben. Die AGB sowie die Datenschutzvereinbarung können Sie in wiedergabefähiger Form speichern.
  • Wir speichern den Vertragstext und schicken Ihnen eine automatische Empfangsbestätigung Ihrer Bestellung per E-Mail zu. Sie haben nach Abschluss der Bestellung die Möglichkeit, den Vertragstext, in welchem die Bestelldaten nochmals aufgeführt sind, zu speichern oder über die Funktion „Drucken“ auszudrucken. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist und stellt keine verbindliche Annahme des Antrags / der Bestellung dar, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe einer gesonderten Annahmeerklärung durch uns zustande, die mit einer gesonderten E-Mail versandt wird.
  • Sollte die Lieferung/Abholung der von Ihnen bestellten Eintrittskarten und/oder die Teilnahme an einem Workshop einmal nicht möglich sein, etwa weil die entsprechende Veranstaltung bereits ausgebucht ist, sehen wir von einer Lieferung bzw. Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; hierbei werden wir eventuell bereits von Ihnen geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

3. Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der Kinderklub Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen oder Workshops anbietet, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß Ziffer 2. durch den Kinderklub bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten und/oder zur Entrichtung der Teilnahmegebühr für einen Workshop.

4. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Eintrittskarten und der hier aufgeführten Nebenleistungen verbleiben die gelieferten Eintrittskarten/Buchungsbestätigungen in unserem Eigentum.

5. Preise

  • Sämtliche Preisangaben in unserem Webshop sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls anfallender Versandkosten. Der Preis einschließlich Umsatzsteuer und gegebenenfalls anfallender Versandkosten wird in der Bestellmaske angezeigt, bevor Sie die Bestellung absenden.
  • Buchungsbestätigungen für Workshops können per E-Mail versendet werden.

6. Zahlungsmodalitäten

Sie können die Zahlung nach Ihrer Wahl per Kreditkarte, PayPal Plus oder Sofortüberweisung vornehmen. Die Zahlung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Im Fall der Zahlung per Kreditkarte werden wir die Belastung Ihres Kontos mit Vertragsschluss veranlassen.

7. Lieferbedingungen

  • Dem Kunden stehen folgende Liefermöglichkeiten zur Verfügung:
  1. Eintrittskarten für die Kulturbühne: Abholung im Kinderklub (Hinterlegung) sowie E-Mail Versand
  2. Buchungsbestätigungen für Workshops: E-Mail Versand

Der Kunde hat sich im Bestellvorgang für eine Art der angebotenen Liefermöglichkeiten zu entscheiden.

  • Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für Sie zumutbar ist, insbesondere diese Teillieferungen für Sie verwendbar sind, die restliche Lieferung sichergestellt ist und Ihnen hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
  • Soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten Lieferfristen und –termine nur annähernd. Wir bemühen uns jedoch darum, Lieferungen so schnell wie möglich auszuführen; die Lieferfrist beträgt regelmäßig circa zehn (10) Sie beginnt mit Erhalt der Annahmeerklärung. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen haben Sie das Recht, Ihre Bestellung zu stornieren; hierbei werden wir eventuell bereits von Ihnen geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten.

8. Haftung

  • Die Haftung des Kinderklubs beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen hiervon ist die Haftung im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten, die abstrakt solche Pflichten bezeichnen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Kinderklubs oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Kinderklubs beruhen.
  • Bei Verletzung von Kardinalpflichten, die nur auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Kinderklub beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
  • Soweit die Haftung des Kinderklubs nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Besondere Bedingungen für Eintrittskarten der Kulturbühne

  • Nur die vom Kinderklub genannten Anfangszeiten der Veranstaltungen sind verbindlich. Kurzfristige Änderungen bleiben dem Kinderklub vorbehalten. Für Angaben von Dritten über die Anfangszeiten der Veranstaltungen übernimmt der Kinderklub keine Gewähr.
  • Einlassberechtigt ist, wer für den Tag der Veranstaltung eine gültige Eintrittskarte zum Besuch der darauf aufgedruckten Vorstellung vorzeigt.
  • Für ermäßigte Eintrittskarten ist der die Ermäßigung begründende Ausweis auf Verlangen vorzuzeigen. Kann der entsprechende Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Unterschiedsbetrag zum vollen Preis einer regulären Eintrittskarte zu entrichten.
  • Bestellte Eintrittskarten müssen weder zurückgenommen noch umgetauscht werden. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
  • Besetzungsänderungen und sonstige Änderungen des Vorstellungsablaufes berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.
  • Wird anstelle des Werkes, das beim Kauf der Eintrittskarte angekündigt war, ein anderes Werk gespielt, kann die Ersatzvorstellung besucht werden oder die erworbenen Eintrittskarten bis spätestens ein Jahr nach ursprünglichem Vorstellungsdatum zurückgegeben werden. Sollten die Eintrittskarten rechtzeitig in der nach Satz 1 geltenden Frist zurückgegeben werden, wird der Preis für die Eintrittskarten erstattet.
  • Bei Ausfall der Veranstaltung ist eine Rückgabe innerhalb von einem Jahr nach dem ursprünglichen Vorstellungsdatum möglich. Sollten die Eintrittskarten rechtzeitig in der nach Satz 1 geltenden Frist zurückgegeben werden, wird der Preis für die Eintrittskarten erstattet.
  • Bei Vorstellungsabbruch wird der Preis für die Eintrittskarten nur dann erstattet, wenn zum Zeitpunkt des Abbruches weniger als die Hälfte der Aufführung gezeigt war. Die nach Satz 1 gewünschte Erstattung ist innerhalb von einem Jahr geltend zu machen. Sollte die Geltendmachung rechtzeitig erfolgen, wird der Preis für die Eintrittskarten erstattet.
  • Bei einer Verzögerung des Vorstellungsbeginns von mehr als 45 Minuten werden Eintrittskarten bis zum Vorstellungsbeginn zurückgenommen. In diesem Fall wird der Preis für die Eintrittskarten erstattet. Eine spätere Rückzahlung erfolgt nicht.
  • Bei Aufführungsausfällen infolge von Streik oder höherer Gewalt wird kein Ersatz geleistet.
  • Für alle unter Ziffer 9 aufgeführten Rückzahlungen gilt zwingend, dass die Eintrittskarten innerhalb der Frist gegenständlich dem Kinderklub vorliegen.
  • Für Rückzahlungen nach Ziffer 9 verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird die Rückzahlung mittels Überweisung an Sie vorgenommen.
  • Über den in Ziffer 9 geregelten Anspruch auf Erstattung des Preises für Eintrittskarten hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden des Kunden nicht ersetzt.
  • Bei Verlust einer Eintrittskarte kann der Kinderklub einmalig eine Ersatzkarte ausstellen, wenn der Kunde nachweisen kann, dass er eine Eintrittskarte bestellt und bezahlt hat.
  • Nach Vorstellungsbeginn können verspätete Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Mitwirkenden und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten, geeigneten Zeitpunkt (z.B. Bildwechsel/Pause) und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Zuschauerraum eingelassen werden. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes, wie auch des nächst verfügbaren Platzes, ist Folge zu leisten.
  • Garderobenstücke (Mäntel, Schirme, große Taschen und vergleichbare sperrige Gegenstände dürfen nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden. Der Kinderklub haftet nicht für die Eltern- und Kindergarderobe.
  • Mobilfunkgeräte und sonstige akustische Signalgeber aller Art dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
  • Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind grundsätzlich untersagt.
  • Das Rauchen ist in allen Bereichen des Kinderklubs nicht gestattet.

10. Besondere Bedingungen für Workshops

  • Bei der Abgabe des für einen Workshop angemeldeten Kindes in der Einrichtung ist das von den Personensorgeberechtigten ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Formular „Workshop“ Ein Muster dieses Formulars finden Sie als Anlage zu diesen AGB. Sollte bei Abgabe des Kindes das entsprechend ausgedruckte, ausgefüllte und unterschriebene Formular nicht abgegeben werden, ist die Teilnahme am Workshop ausgeschlossen. Das Kind darf in diesem Fall nicht im Kinderklub bleiben.
  • Während des Workshops wird das Kind von qualifizierten Lehrkräften betreut, erlebt ein Kulturangebot und wird mit einem Snack (z.B. Rohkost) versorgt.
  • Die zuständigen Mitarbeiter des Kinderklubs sind berechtigt, die Personensorgeberechtigten in der Ausübung der Personensorge zu vertreten, soweit dies für das Wohl des Kindes im Rahmen der Betreuung und Versorgung in der Einrichtung erforderlich ist.
  • Der Vertrag über die Teilnahme an einem Workshop wird von den Personensorgeberechtigten des teilnehmenden Kindes im eigenen Namen geschlossen. Die Personensorgeberechtigten haften für die Erfüllung der Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag, insbesondere für die Zahlung des Entgelts, als Gesamtschuldner.
  • Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung für das Kind.
  • Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, ihr Kind zu der vom Kinderklub für den jeweiligen Workshop bestimmten Anfangszeit in die Einrichtung zu bringen und es wieder zu der vom Kinderklub angegebenen Endzeit abzuholen. Soll das Kind mit einer den Mitarbeitern des Kinderklubs unbekannten Person die Einrichtung verlassen dürfen, muss eine schriftliche Bestätigung bzw. Abholberechtigung der Personensorgeberechtigten vorliegen. Die abholende Person muss zur Betreuung des Kindes in der Lage sein und sich bei der Übergabe des Kindes gegenüber den Mitarbeitern der Trägerin legitimieren und ausweisen können.
  • Sollten die Personensorgeberechtigten die Teilnahme des Kindes am Workshop bis zu einer Woche vor dem jeweiligen Workshopbeginn durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Kinderklub stornieren, wird der vollständig bezahlte Workshopbetrag erstattet. Erfolgt eine Stornierung ab einer Woche bis zu drei Tagen vor Workshopbeginn, wird eine Stornogebühr in Höhe von 80% der Workshop-Gebühr fällig. Sollte eine Stornierung später als drei Tage vor Beginn des Workshops erfolgen, oder bleibt der Teilnehmer dem Workshop ohne schriftliche Abmeldung fern, werden die vollständigen Workshopgebühren fällig. Nach individueller Absprache und vorbehaltlich der Zustimmung des Kinderklubs kann ggfs. ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
  • Während des Aufenthaltes in der Einrichtung ist das Kind unfallversichert.
  • Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, dem Kinderklub bei Abgabe des Kindes im Kinderklub alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, die die körperliche, psychische oder geistige Entwicklung oder den Gesundheitszustand des Kindes betreffen und für die Durchführung und Teilnahme am Workshop im Kinderklub von Bedeutung sind. Sie informieren den Kinderklub ferner über jede Änderung der im Rahmen der Buchung des Workshops sowie im Formular „Workshop“ angegebenen Daten.
  • Bei einer meldepflichtigen Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz hat das Kind dem Workshop fernzubleiben, bis per ärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung eine Inkubation ausgeschlossen ist. Leidet ein Kind an einer sonstigen ansteckenden Krankheit (z.B. grippaler Infekt), hat das Kind dem Kinderklub ebenfalls fernzubleiben, bis die Inkubation anderer Kinder, Eltern und des Betreuungspersonals ausgeschlossen ist. Bei Auftreten einer ansteckenden Krankheit in der Familie müssen auch die gesunden Geschwister vom Besuch des Kinderklubs ausgeschlossen werden, um eine Verbreitung der Infektion zu vermeiden. Der Kinderklub behält sich das Recht vor, die Teilnahme des Kindes am Workshop bei jeglicher Form von Erkrankung im Einzelfall abzulehnen.
  • Tritt eine Erkrankung oder der Verdacht einer Erkrankung während des Workshops auf, informiert der Kinderklub umgehend die Personensorgeberechtigten. Diese verpflichten sich, das Kind schnellstmöglich selbst abzuholen oder von einer vertrauten Person abholen zu lassen.
  • Im Kinderklub werden grundsätzlich keine Medikamente verabreicht. Als Medikament zählen alle Produkte und Substanzen, die eine heilende Wirkung hervorrufen sollen (auch homöopathische Globuli). Lediglich in Ausnahmefällen – wenn die Einnahme von Medikamenten während der Dauer des Workshops im Kinderklub zwingend erforderlich ist und nach Abwägung der wechselseitigen Interessen dem Kinderklub geboten erscheint, kann eine Ausnahme zugelassen werden. Ist der Kinderklub zum Verabreichen von Medikamenten bereit, so sind nach besonderer Absprache mit den Personensorgeberechtigten die notwendigen Medikamente unter Angabe der genauen Dosierung dem Kinderklub zur Verfügung zu stellen. In diesem Fall wird der Kinderklub die Medikamente verabreichen.
  • Die Aufsichtspflicht durch die Mitarbeiter des Kinderklubs beginnt mit der persönlichen Begrüßung bei der Abgabe des Kindes und endet mit Verabschiedung bei der Abholung durch die Personensorgeberechtigten oder ihrer Bevollmächtigten.

11. Bild- und/oder Tonaufnahmen

  • Ungenehmigte Bild- (Film, Fotografie etc.) und/oder Tonaufnahmen sind in den Räumen des Kinderklubs sowohl aus urheberrechtlichen Gründen sowie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes mit Rücksicht auf die mitwirkenden Kinder und der anderen Besucher und dem Kinderklub-Personal untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadenersatzansprüche auslösen. Die Benutzung von Mobiltelefonen, Tablets, Laptops etc. ist nur im Elternbereich gestattet.
  • Bei Zuwiderhandlungen kann der Besucher der Kulturbühne ggfs. vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.
  • Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen von den durch den Kinderklub berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.

12. Hausrecht

Der Kinderklub übt in allen seinen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Zu dessen Ausübung sind ferner die Erzieher, das Veranstaltungspersonal sowie sonstige dazu beauftragte Personen berechtigt. Diese können Hausverweise und -verbote aussprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts ergreifen. Insbesondere können Besucher aus Vorstellungen der Kulturbühne verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen diese AGB verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Besucher die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises für Veranstaltungen der Kulturbühne sowie für die Teilnahme an Workshops erfolgt in diesen Fällen nicht.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

13.1     Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich solcher über seine Gültigkeit) ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand, falls Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

13.2     Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Absatz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

13.3     Sollte eine Bestimmung dieser AGB bzw. eines auf dieser Grundlage geschlossenen Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt das den jeweiligen Vertrag und die übrigen Bedingungen nicht. Anstelle der ungültigen Regelung tritt eine solche, welche dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.